Buchpräsentation
Ostermarkt
Kirchenkonzert
Osterkränzchen
Meldung der Bienenvölker
Jeder Bienenhalter ist verpflichtet, dem Bürgermeister bis 15. April jeden Jahres seine Bienenstände zu melden (§ 5 Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz): Standort des Bienenstandes (Grundstücksnummer, Katastralgemeinde), Anzahl der Bienenvölker, Bienenrasse (sofern nicht Bienen der Rasse „Carnica“). Es reicht der Ausdruck aus dem Veterinärinformationssystem (VIS) für die Meldung aus. Durch die vorgenannten Maßnahmen sollen im Falle von Bienenseuchen flächendeckend notwendige Maßnahmen getroffen werden können.
Kärntner Bau- und Energieberatungswochen
Unsere Gemeinde nimmt Teil an den Bau und Energieberatungswochen des Energieforums Kärnten, die heuer bereits zum achten Mal für die Region organisiert werden.
Im Rahmen dieser Aktion, die vom 02.04. bis zum 30.06.2024 angeboten wird, unterstützen die Experten des Energieforums Kärnten Private, Unternehmen, aber auch öffentliche Einrichtungen kostenlos bei der Entwicklung von Projekten und bei allen Förderfragen.
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