Gemeindesammelstelle im Wirtschaftshof der Gemeinde
Eine Anlieferung ist nach telefonischer Vereinbarung unter 04718/301 möglich.
Die Besitzer von ablieferungspflichtigen Kadaver, sowie diejenigen, die solche Kadaver in Obhut oder Verwahrung haben (Hirt, Verwalter, Schlachthausleiter, Begleiter von Tiertransporten, Viehhändler u. dgl.), sind verpflichtet, die Kadaver, soweit sie ein Einzeltiergewicht von 80 kg nicht überschreiten und der Anzahl nach dazu geeignet sind, unverzüglich in den aufgestellten Sammelbehälter (Gemeindesammelstellen) einzubringen.
Tierkörperentsorgung Kärnten
Tierkörperentsorgung
Aktuelles

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Verordnung

Nach Großbrand bei Firma Rossbacher: Information zu Abholung/Entsorgung

Gut durch die Sommerhitze
Amtstafel
Nachtragsvoranschlag Entwurfsversion für das Finanzjahr 2025
04.09.2025
Kundmachung
- Nachtragsvoranschlag 2025
04.09.2025
Aufhebung der Verordnung
Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr
01.07.2025
Bekanntmachung
Information über einen beabsichtigten Rechtserwerb
06.06.2025
Kundmachung
Änderung Amtsstunden und Parteienverkehr
31.05.2025
Geflügelpest Mai 2025
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22.05.2025