Gemeindesammelstelle im Wirtschaftshof der Gemeinde
Eine Anlieferung ist nach telefonischer Vereinbarung unter 04718/301 möglich.
Die Besitzer von ablieferungspflichtigen Gegenständen sowie diejenigen, die solche Gegenstände in Obhut oder Verwahrung haben (Hirt, Verwalter, Schlachthausleiter, Begleiter von Tiertransporten, Viehhändler u. dgl.), sind verpflichtet, diese Gegenstände, soweit sie ein Einzeltiergewicht von 80 kg nicht überschreiten und der Anzahl nach dazu geeignet sind, unverzüglich in zu diesem Zweck aufgestellte Sammelbehälter (Gemeindesammelstellen) einzubringen.
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