Gemeindesammelstelle im Wirtschaftshof der Gemeinde
Eine Anlieferung ist nach telefonischer Vereinbarung unter 04718/301 möglich.
Die Besitzer von ablieferungspflichtigen Kadaver, sowie diejenigen, die solche Kadaver in Obhut oder Verwahrung haben (Hirt, Verwalter, Schlachthausleiter, Begleiter von Tiertransporten, Viehhändler u. dgl.), sind verpflichtet, die Kadaver, soweit sie ein Einzeltiergewicht von 80 kg nicht überschreiten und der Anzahl nach dazu geeignet sind, unverzüglich in den aufgestellten Sammelbehälter (Gemeindesammelstellen) einzubringen.
Tierkörperentsorgung Kärnten
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Eislaufplatz in Dellach geöffnet!
Loipe in Nölbling geöffnet!
Postwurf – Nikolausmarkt und Punschstandl
“FReD im Dorf – das Nachbarschaftsauto”
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03.12.2025
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01.07.2025
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06.06.2025
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31.05.2025
Geflügelpest Mai 2025
Aufhebung der Risikogebiete im Bezirk Hermagor
22.05.2025