Gemeindesammelstelle im Wirtschaftshof der Gemeinde
Eine Anlieferung ist nach telefonischer Vereinbarung unter 04718/301 möglich.
Die Besitzer von ablieferungspflichtigen Kadaver, sowie diejenigen, die solche Kadaver in Obhut oder Verwahrung haben (Hirt, Verwalter, Schlachthausleiter, Begleiter von Tiertransporten, Viehhändler u. dgl.), sind verpflichtet, die Kadaver, soweit sie ein Einzeltiergewicht von 80 kg nicht überschreiten und der Anzahl nach dazu geeignet sind, unverzüglich in den aufgestellten Sammelbehälter (Gemeindesammelstellen) einzubringen.
Tierkörperentsorgung Kärnten
Tierkörperentsorgung
Aktuelles
Stellenausschreibung
Postwurf – Nikolausmarkt und Punschstandl
“FReD im Dorf – das Nachbarschaftsauto”
Infos zur Wohnbeihilfe NEU
Inventarliste der Gemeinde Dellach gemäß Energieeffizienzrichtlinie III (EED III)
Die Pflegenahversorgung
Amtstafel
Entwurfsversion des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2026
03.12.2025
Kundmachung über den Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2026
03.12.2025
Aufhebung der Verordnung
Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr
01.07.2025
Bekanntmachung
Information über einen beabsichtigten Rechtserwerb
06.06.2025
Kundmachung
Änderung Amtsstunden und Parteienverkehr
31.05.2025
Geflügelpest Mai 2025
Aufhebung der Risikogebiete im Bezirk Hermagor
22.05.2025