Gemeindesammelstelle im Wirtschaftshof der Gemeinde
Eine Anlieferung ist nach telefonischer Vereinbarung unter 04718/301 möglich.
Die Besitzer von ablieferungspflichtigen Gegenständen sowie diejenigen, die solche Gegenstände in Obhut oder Verwahrung haben (Hirt, Verwalter, Schlachthausleiter, Begleiter von Tiertransporten, Viehhändler u. dgl.), sind verpflichtet, diese Gegenstände, soweit sie ein Einzeltiergewicht von 80 kg nicht überschreiten und der Anzahl nach dazu geeignet sind, unverzüglich in zu diesem Zweck aufgestellte Sammelbehälter (Gemeindesammelstellen) einzubringen.
Tierkörperentsorgung Kärnten
Tierkörperentsorgung
Aktuelles

Umleitung Radweg R3 im Bereich der Waidegger Gailbrücke

Verordnung

Wegsperre Gailtaler Höhenweg – Bereich Gailberg

Nach Großbrand bei Firma Rossbacher: Information zu Abholung/Entsorgung

Gut durch die Sommerhitze

Kundmachung
Amtstafel
Verordnung
Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr
01.07.2025
Bekanntmachung
Information über einen beabsichtigten Rechtserwerb
06.06.2025
Kundmachung
Änderung Amtsstunden und Parteienverkehr
31.05.2025
Geflügelpest Mai 2025
Aufhebung der Risikogebiete im Bezirk Hermagor
22.05.2025