Tierkörperentsorgung

Gemeindesammelstelle im Wirtschaftshof der Gemeinde
Eine Anlieferung ist nach telefonischer Vereinbarung unter 04718/301 möglich.


Die Besitzer von ablieferungspflichtigen Kadaver, sowie diejenigen, die solche Kadaver in Obhut oder Verwahrung haben (Hirt, Verwalter, Schlachthausleiter, Begleiter von Tiertransporten, Viehhändler u. dgl.), sind verpflichtet, die Kadaver, soweit sie ein Einzeltiergewicht von 80 kg nicht überschreiten und der Anzahl nach dazu geeignet sind, unverzüglich in den aufgestellten Sammelbehälter (Gemeindesammelstellen) einzubringen.

Tierkörperentsorgung Kärnten

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Die Pflegenahversorgung
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Entwurfsversion des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2026

03.12.2025

Kundmachung über den Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2026

03.12.2025

Aufhebung der Verordnung

Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr

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06.06.2025

Kundmachung

Änderung Amtsstunden und Parteienverkehr

31.05.2025

Geflügelpest Mai 2025

Aufhebung der Risikogebiete im Bezirk Hermagor

22.05.2025
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