Tierkörperentsorgung

Gemeindesammelstelle im Wirtschaftshof der Gemeinde
Eine Anlieferung ist nach telefonischer Vereinbarung unter 04718/301 möglich.


Die Besitzer von ablieferungspflichtigen Gegenständen sowie diejenigen, die solche Gegenstände in Obhut oder Verwahrung haben (Hirt, Verwalter, Schlachthausleiter, Begleiter von Tiertransporten, Viehhändler u. dgl.), sind verpflichtet, diese Gegenstände, soweit sie ein Einzeltiergewicht von 80 kg nicht überschreiten und der Anzahl nach dazu geeignet sind, unverzüglich in zu diesem Zweck aufgestellte Sammelbehälter (Gemeindesammelstellen) einzubringen.

Tierkörperentsorgung Kärnten

Aktuelles
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Umleitung Radweg R3 im Bereich der Waidegger Gailbrücke
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Verordnung
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Wegsperre Gailtaler Höhenweg – Bereich Gailberg
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Nach Großbrand bei Firma Rossbacher: Information zu Abholung/Entsorgung
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Gut durch die Sommerhitze
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Kundmachung
Amtstafel

Verordnung

Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr

01.07.2025

Bekanntmachung

Information über einen beabsichtigten Rechtserwerb

06.06.2025

Kundmachung

Änderung Amtsstunden und Parteienverkehr

31.05.2025

Geflügelpest Mai 2025

Aufhebung der Risikogebiete im Bezirk Hermagor

22.05.2025
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