Tierkörperentsorgung

Gemeindesammelstelle im Wirtschaftshof der Gemeinde
Eine Anlieferung ist nach telefonischer Vereinbarung unter 04718/301 möglich.


Die Besitzer von ablieferungspflichtigen Kadaver, sowie diejenigen, die solche Kadaver in Obhut oder Verwahrung haben (Hirt, Verwalter, Schlachthausleiter, Begleiter von Tiertransporten, Viehhändler u. dgl.), sind verpflichtet, die Kadaver, soweit sie ein Einzeltiergewicht von 80 kg nicht überschreiten und der Anzahl nach dazu geeignet sind, unverzüglich in den aufgestellten Sammelbehälter (Gemeindesammelstellen) einzubringen.

Tierkörperentsorgung Kärnten

Aktuelles
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Die Pflegenahversorgung
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Umleitung Radweg R3 im Bereich der Waidegger Gailbrücke
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Verordnung
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Nach Großbrand bei Firma Rossbacher: Information zu Abholung/Entsorgung
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Gut durch die Sommerhitze
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Kundmachung
Amtstafel

Aufhebung der Verordnung

Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr

01.07.2025

Bekanntmachung

Information über einen beabsichtigten Rechtserwerb

06.06.2025

Kundmachung

Änderung Amtsstunden und Parteienverkehr

31.05.2025

Geflügelpest Mai 2025

Aufhebung der Risikogebiete im Bezirk Hermagor

22.05.2025
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