Verordnungen

Gebühren, Abgaben, Steuern, Tarife und privatrechtliche Entgelte in Euro

Steuern:

Darunter versteht man Abgaben (Geldleistungen), die unter
hoheitlichem Zwang und ohne unmittelbare Gegenleistung
vorgeschrieben werden. Unter Steuern sind einmalige oder
laufende Geldleistungen zu verstehen, die kraft öffentlichen
Rechts zur Erzielung von Einnahmen und zur Bestreitung
des Aufwandes vorgeschrieben bzw. eingehoben werden.

Beiträge:

Darunter versteht man Geldleistungen, die zur gänzlichen oder
teilweisen Deckung der Kosten für die Errichtung öffentlicher
Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) eingehoben werden.

Gebühren:

Darunter versteht man Geldleistungen, die für die Benützung bzw.
Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll)
zu entrichten sind.

Verordnungen ab 1.1.2017

Seit 1.1.2017 werden Verordnungen über das elektronische Amtsblatt kundgemacht. Folgen Sie dem ua. Link:

Elektronische Amtstafel der Gemeinde Dellach

Rechtsinformationssystem Bundeskanzleramt

Das Bundeskanzleramt betreibt das Rechtsinformationssystem des Bundes, wo sowohl Bundesrecht, Landesrecht als auch teilweise Gemeinderecht abgerufen werden können.

Verordnungen Gemeinde Dellach

Textlicher Bebauungsplan 2003

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